Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
(Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von bis zu 15 kW
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen A2, A1 und AM.