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Du willst schon vor deinem 18. Geburtstag hinter dem Steuer sitzen? Dann nix wie los! Hier findest du alle wichtigen Infos für den Fahrspaß ab 17!

Wann kann’s losgehen?
Sobald du 16 ½ Jahre alt bist, kannst du mit der Ausbildung beginnen. Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung ablegen. Einen Monat vor dem 17. Geburtstag darfst du dem Prüfer dein Können in deiner praktischen Prüfung beweisen.

Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Beim BF 17 darfst du nur mit einer oder mehreren Begleitperson(en) unterwegs sein. Diese musst du bei der Antragstellung angeben. Die Begleitperson(en) müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
  • Sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014), bzw. maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) haben.
  • Und sie muss weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.

Aber keine Angst, die Begleitperson ist nicht dein "Hilfsfahrlehrer". Allein du bist der „verantwortlicher Fahrzeugführer“. Den Begleitern wird zudem empfohlen, sich von einer Fahrschule in die Aufgabe einweisen zu lassen.

Schein statt Karte
Obwohl die Ausbildung dieselbe ist wie beim „normalen“ Führerschein mit 18, erhältst du statt der bekannten Führerschein-Plastikkarte beim BF 17 eine so genannte Prüfungsbescheinigung. Sie gilt als Führerschein und dort steht auch deine Begleitperson drin. Sie gilt bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines 18. Lebensjahres. Damit du ab 18 alleine fahren darfst, musst du rechtzeitig einen Antrag für den klassischen Kartenführerschein stellen.

Probezeit
Sobald du die Prüfungsbescheinigung in den Händen hältst, beginnt deine Probezeit.

Achtung!
Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung UND deinen Ausweis dabei haben. Auf der Prüfungsbescheinigung ist nämlich kein Bild von dir!
Die Prüfungsbescheinigung gilt in ganz Deutschland und Österreich. In anderen Ländern darfst du damit leider nicht fahren!

(Quelle: www fahren-lernen de)

Prüfung bestehen, Schein abholen, Ruhe - wer bisher seinen Führerschein machte, musste später nicht mehr viel darüber nachdenken. Am 19. Januar 2013 ändert sich das: Ab diesem Datum hat das Dokument nur noch eine Lebensdauer von 15 Jahren. Danach muss es umgetauscht werden.
Allerdings handelt es sich um einen reinen Verwaltungsakt: Weiterer Aufwand wie etwa eine ärztliche Untersuchung kommt nach aktuellem Stand nicht auf den Führerscheininhaber zu. Man will mit dem Umtausch dafür sorgen, dass das Dokument an sich und auch das Lichtbild immer auf einem halbwegs aktuellen Stand sind. (Quelle: Spiegel.de)