A2 - Motorrad bis 35 KW - ab 18 Jahren

Krafträder - mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
  • bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung

Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen A1 und AM.