A1 - Motorrad bis 125ccm - ab 16 Jahren

Krafträder (Leichtkrafträder) - mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse AM.